Patienteninformation

Osteopath & Heilpraktiker

Ich habe eine abgeschlossene Ausbildung zum Osteopathen und meine Prüfung hierzu bei der Bundesarbeitsgemeinschaft für Osteopathie (BAO) erfolgreich abgelegt. Zudem habe ich die Heilerlaubnis durch bestandene Überprüfung beim Gesundheitsamt erworben. Deshalb ist es mir erlaubt meine Leistungen nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) abzurechnen.

Indikation meiner Behandlungskosten:

Erstbesuch

Dauer 75 – 90 Minuten
120 EUR

Folgebesuch

Dauer ca. 60 Minuten
90 EUR

Zur möglichen Kostenerstattung der Behandlungskosten siehe die nachfolgenden Hinweise.
Sollten Sie diesbezüglich keinen Versicherungsschutz haben und die Behandlungskosten ihre finanziellen Möglichkeiten
übersteigen sprechen Sie mich gerne persönlich darauf an.
Ich bin mir sicher, dass eine geeignete Lösung gefunden werden kann.

Kostenerstattung

Privatkassen oder private Zusatzversicherungen

In Abhängigkeit von den jeweiligen Versicherungsbedingungen erstatten die meisten privaten Krankenkassen sowie Zusatzversicherungen Heilpraktikerleistungen entweder in vollem Umfang oder zumindest anteilig. Bei Unklarheit ist es empfehlenswert, dass Sie sich hierzu vorab einer Behandlung bei ihrer Krankenkasse beraten lassen. Im Anschluss an eine Behandlung erstelle ich eine Rechnung mit Diagnose und entsprechenden Behandlungsziffern, die Sie zur Kostenerstattung bei Ihrer Privatkasse oder Zusatzversicherung einreichen können.

Gesetzliche Krankenkassen

Osteopathie gehört nicht zur Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen. Sie ist grundsätzlich eine Selbstzahler-Leistung, also eine freiwillige Leistung der Krankenkasse.

Trotzdem: Fast 100 Krankenkassen übernehmen heute freiwillig einen Teil der Kosten – allerdings mit sehr unterschiedlichen Bedingungen wie:

  • Höchstbeträgen pro Jahr oder pro Behandlung
  • Vorgaben zur Qualifikation des Behandelnden
  • Ggf. nur auf ärztliche Verordnung

Ein Blick in die Satzungsleistungen Ihrer Kasse oder ein kurzer Anruf schaffen schnell Klarheit.

Von den Krankenkassen wird aus Gründen der Patientensicherheit zudem ein bestimmtes Anforderungsprofil (z.B. anerkannte abgeschlossene Ausbildung, Zugehörigkeit zu einem Berufsverband) an den behandelnden Osteopathen gestellt. Ich erfülle diese Kriterien, wodurch Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse bedenkenlos einreichen können.

Eine Übersicht aller gesetzlichen Krankenkassen, welche die Kosten für osteopathische Behandlungen übernehmen, kann den folgenden Internetseiten entnommen werden: Übersicht einsehen

Häufig gestellte Fragen

Was soll ich zu einer Behandlung mitbringen

Bitte bringen zu jeder Behandlung ein Handtuch als Unterlage für die Behandlungsliege mit.

Mein Erstbesuch: Was ist zu beachten

Bei ihrem ersten Besuch wollen wir uns zunächst einmal kennenlernen. Dies beinhaltet zum einen die persönliche Ebene, denn nur wenn Sie sich gut aufgehoben fühlen und Vertrauen fassen können ist eine geeignete Grundlage zur Behandlung geschaffen. Zum anderen dient der Besuch aber natürlich zur Benennung ihrer Erwartungen und zum zum dezidierten Verständnis ihres Beschwerdebilds.

Bringen Sie hierzu bitte gerne bereits vorhandene schulmedizinische Befunde, z.B. Röntgenbilder, Laborwerte oder den letzten Arztberichte mit. Zudem ist es hilfreich wenn Sie sich vorab ihres Besuchs schon etwas Gedanken zu bereits erfolgten Operationen oder auffälligen Symptomatiken gemacht haben, selbst wenn diese erstmal in keinem direkten Zusammenhang mit ihrem aktuellen Beschwerdebild stehen.

Bitte bringen wie zu jeder Behandlung ein Handtuch als Unterlage für die Behandlungsliege mit und sehen Sie eine Zeit von 75 – 90 Minuten vor, damit nach dem Gespräch auch schon beim ersten Termin noch ausreichend Zeit für ein erstes Behandlungsangebot verbleibt.

Wie viele Behandlungen braucht es?

Die Häufigkeit und Dauer der Behandlung ist individuell. Mein Ziel wird es sein, bereits bei ihrem ersten Besuch ein Behandlungsangebot zu machen. Spätestens bei der 3. Behandlung sollte ein für Sie positiver Effekt wahrnehmbar sein. Im Sinne einer Prävention kann eine Behandlung pro Quartal sinnvoll sein.

Ich bin in schulmedizinischer Behandlung, kann ich mich ergänzend osteopathisch behandeln lassen?

Aus meiner Sicht stehen Schulmedizin und Alternativmedizin in keinem Wettbewerb zueinander. Jede Disziplin hat ihre Stärken und Berechtigung und beides sollte sich idealerweise auf sinnvolle Weise ergänzen. Mir sind keine Fälle bekannt, wo eine osteopathische Behandlung kontraproduktiv wäre, sondern wird auch bei schulmedizinischer Behandlung ergänzend sinnvoll sein. Nicht selten kann sie jedoch eine Operation überflüssig machen oder zumindest deutlich hinauszögern.

Ich bin erkältet oder kann meinen Termin aus anderen Gründen nicht wahrnehmen.

Wenn Sie erkältet sind oder aus anderen Gründen den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können so informieren Sie mich bitte rechtzeitig und mindestens 24 Stunden im Voraus. Bei wiederholter Nichteinhaltung rechtzeitiger Terminabsage behalte ich mir vor, die Ausfallzeit in Rechnung zu stellen. Glücklicherweise kam dies in meiner bisherigen Praxistätigkeit noch nicht vor.